Kosten / Recht

Wer trägt die Kosten der Therapie

Neben der Frage, ob wir Ihnen wirklich helfen können, ist für die allermeisten Betroffenen von großer Wichtigkeit, wer für die Kosten der Behandlung aufkommt - denn gute Therapie kostet natürlich Geld. Und je länger die therapeutische Begleitung notwendig ist, um so wichtiger ist die Frage der Kostenübernahme.

Zum einen spielt es eine Rolle, welche Therapie Sie in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist Ihr Versicherungsstatus entscheidend und bei privat Versicherten und zusatzversicherten Patienten der gewählte Tarif von Bedeutung.
Alle von uns angebotenen Therapien können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Bei einem großen Teil unseres Angebotes greift Ihr Versicherungsschutz, sofern eine ärztliche Verordnung für die zu erbringende Therapie vorliegt.
Wenn Ihnen mit Hilfe unseres Internetauftrittes nicht klar sein sollte, welche Kosten auf Sie persönlich zukommen, weil Sie nicht mit Ihrer Versicherung abzurechnen sind bzw. nicht erstattet werden, wenden Sie sich gerne an uns. Soweit uns das möglich ist, geben wir Ihnen konkret Auskunft darüber, welchen Teil der Kosten Ihre Versicherung trägt und welchen Anteil Sie selbst tragen müssen.

Selbstzahlerleistungen werden in unserer Praxis im Anschluss an die Behandlung sofort bezahlt. Aus Gründen der Sicherheit haben wir keine Barkasse und können dadurch auch kein Bargeld vereinnahmen. Diese Leistungen werden daher mit EC-Cash abgerechnet. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine ordentliche Rechnung. Das gilt auch für den Eigenanteil bei ärztlichen Verordnungen für gesetzlich versicherte Patienten, dieser ist im Laufe der Therapie auch mittels EC-Cash auszugleichen.
Share by: