Wer bezahlt die Behandlung
?
Die Behandlung durch den sektoralen Heilpraktiker erfolgt ohne ärztliche Verordnung. Daher werden die Kosten dafür auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Patienten mit einer privaten Versicherung, privater Zusatzversicherung oder anderen Kostenträgern (Beihilfe, Arbeitgeber o.ä.) haben die Möglichkeit, die Rechnung einzureichen und eine Erstattung, gegebenenfalls auch nur anteilig, zu beantragen. Einige wenige private Zusatzversicherungen akzeptieren den sektoralen Heilpraktiker nicht oder aber Ihr Tarif deckt die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Behandlungsbeginn bei Ihrem jeweiligen Kostenträger.
Wir rechnen je nach erbrachter Leistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH" und eventuell auch nach der Gebührenordnung für Therapeuten „GebüTH" ab. Die Abrechnung nach der GebüTh wird in vielen Fällen allerdings nicht zur Erstattung anerkannt.